des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA). Nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten erhalten Sie zusätzlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ihr Vertrag ist unbefristet. Ihr Urlaubsanspruch beträgt
des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) und stufen Sie anhand Ihrer Erfahrungen und Qualifikationen in das entsprechende Tarifband ein. Nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten erhalten